Ihre zuverlässige Anlaufstelle für die Unterstützung pflegender Angehöriger
Bei der Versorgung von zu Hause lebenden Menschen mit sehr hohem Pflegeaufwand nehmen pflegende Angehörige eine Schlüsselstellung ein!
Was machen wir?
AsFam unterstützt pflegende Angehörige, indem sie diese mit Arbeitsverträgen anstellt und ihnen für die Dauer der erbrachten Pflegeleistungen einen angemessenen Lohn und Sozialversicherungsbeiträge bezahlt.
Was machen wir?
Ein häufiges Problem von pflegenden Angehörigen ist die schwierige Vereinbarkeit der Pflege und Betreuung mit der Erwerbsarbeit.
Sie kann bei zeitlich bedeutendem Umfang bei den ausführenden Personen (Eltern, Partner, Töchter, Söhne) zu finanziellen Problemen führen.
Diese können unmittelbar sein, wenn die Erwerbsarbeit stark reduziert oder aufgegeben werden muss, aber auch langfristig durch Renteneinbussen im Alter.
Was machen wir?
Unsere Spitexleistungen sind speziell darauf ausgerichtet, pflegende Angehörige in ihrer anspruchsvollen Aufgabe zu unterstützen und eine hochwertige Pflege sicherzustellen.
Fokus
Die Unterstützung und Professionalisierung der Arbeit von pflegenden Angehörigen.
1. Kennenlernbesuch
Zu Beginn einer Zusammenarbeit zwischen den pflegenden Angehörigen und AsFam wird ein Kennenlernbesuch mit einer fallführenden Dipl. Pflegefachperson vereinbart.
2. Abklärung
Die fallführende Dipl. Pflegefachperson analysiert gemeinsam mit Ihnen und mit Hilfe eines Abklärungsinstrumentes (InterRAI HC) Ihre Pflege.
Auf dieser Basis wird beim zuständigen Arzt eine schriftliche Verordnung für die von einem Kostenträger gedeckten Leistungen eingeholt
3. Dokumentation
Um die Qualität der Pflege zu gewährleisten, werden die erbrachten Pflegeleistungen täglich von den pflegenden Angehörigen dokumentiert und regelmässig kontrolliert.
4. Pflegeziele definieren
Basierend auf den Pflegediagnosen definieren wir die individuellen Pflege- und Betreuungsziele gemeinsam mit den pflegenden Angehörigen und der pflegebedürftigen Person.
Grundpflege als Basis für den ausbezahlten Lohn
Basierend auf einer Bedarfsabklärung rechnen wir Ihre Grundpflegeleistungen für ein Familienmitglied mit der zuständigen Versicherung ab und zahlen Ihnen einen Stundenlohn von CHF 34.30 brutto.
Dieser Betrag entspricht dem aktuellen IV-Assistenzbeitrag und beinhaltet sämtliche Sozialversicherungsleistungen.
Die Grundpflege nach Art. 7 Abs. 2 lit. c KLV ist definiert durch die Hilfe und Unterstützung bei:
Grundpflege als Basis für den ausbezahlten Lohn
- Hilfe beim Duschen und der Körperpflege
- Beim Essen und Trinken eingeben helfen
- Hilfe bei der Ausscheidung
- Lagerung
- Aufstehen und hinlegen mit Hilfe
- und weiteres …
Bedingungen für eine Anstellung
- Alter ab 18 Jahren
- Pflege eines Angehörigen
- Stabile und langfristige Pflegesituation
- Kleinkinder erst ab 4 Jahren
- Keine arbeitsrechtlichen Konflikte
- Bereitschaft für Qualitätsmassnahmen
- Einverständnis aller Beteiligten
Kontakt
Unser Team steht Ihnen für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung.